Meist kann ich
nicht direkt ans Telefon gehen, dann bitte ich Sieauf die Mailbox zu
sprechen, eine SMS oder eine Email zu schicken und Ihren Namen, Telefonnummer und Ihr Anliegen kurz zu schildern, ich rufe Sie dann
baldmöglichst (Werktage) zurück.
In akuten
Krisensituationen können Sie sich direkt an den Krisendienst Mittelfranken wenden: Adresse: Hessestraße 10, 90443 Nürnberg, Telefon: 0911-4248550 oder an die regionale
Seelsorge.
Wenn Sie eine
vereinbarte Stunde absagen müssen, bitte ich Sie dies bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erledigen, wenn möglich früher, damit ich den Termin
an jemand anderen vergeben kann. Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem
Termin nur ein Klient einbestellt ist, wird bei nicht rechtzeitiger Absage ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 60,-- € berechnet, welches nicht der Kasse in Rechnung gestellt
werden kann, sondern ausschließlich vom Klienten selbst zu tragen ist.
Derzeitige Bedingungen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung für ambulante Psychotherapie:
Jeder Klient kann vor Beginn einer genehmigungspflichtigen
Psychotherapie eine Sprechstunde bei einem niedergelassenen Therapeuten im Umfang von mindestens 50 Minuten nutzen (maximal 3x 50 Minuten bei demselben Therapeuten =
150min), um zu klären, ob Psychotherapie zur Behandlung der Symptome geeignet ist. Ist eine Psychotherapie indiziert, können im Anschluss daran 2 bis 4 probatorische Sitzungen
genutzt werden, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen und die Therapie zu beantragen.
Weitere Sitzungen müssen durch ihre Krankenkasse genehmigt
werden. Dazu beantragen Sie formal (mit meiner Hilfe) bei Ihrer Krankenkasse die Psychotherapie. Zur Abklärung möglicher somatischer Ursachen der Symptomatik ist ein Konsiliarbericht für die
Beantragung durch einen niedergelassenen Arzt erforderlich, den Sie einholen müssen.
Beantragt werden können entweder eine oder 2 Kurzzeittherapien
(KZT1/KZT2 - jeweils im Umfang von 12 Therapiesitzungen) oder/und eine Langzeittherapie (insgesamt 60 Therapiesitzungen).
Sollte eine Langzeittherapie erforderlich sein, erstelle ich mit
Ihrer Hilfe einen anonymisierten Bericht mit Schilderung der Symptomatik, der Diagnose, möglicher Ursachen und einem Behandlungsplan, der einem unabhängigen Gutachter vorgelegt wird. Die Begutachtung
und Genehmigung dauert meist 5 bis 6 Wochen. Deshalb ist es sinnvoll den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Ein Fortführungsantrag um 20 weitere Sitzungen ist
gegebenenfalls möglich.
Die Bedingungen in der Privaten
Krankenversicherung und bei Beihilfeversicherungen sind sehr unterschiedlich geregelt. Ich bitte Sie die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages mit Ihrer Kasse/Ihrem
Beihilfeträger zu klären und schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine Einbeziehung wichtiger Bezugspersonen kann
manchmal sinnvoll sein. Wenn Sie dies wünschen, kann die Person zur Mitarbeit in einer Therapiestunde eingeladen werden.
Auf Ihren Wunsch ausgestellte kurze sowie ausführliche Stellungnahmen werden, je nach Inhalt
und Umfang, entsprechend einem Kostenvoranschlag bzw. nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei einigen privaten
Kranken- oder Lebensversicherern sowie bei einer bevorstehenden Verbeamtung durch eine psychotherapeutische Behandlung in der Vorgeschichte Nachteile entstehen können.
Manchmal haben Klienten aus unterschiedlichsten Gründen vor
Abschluss der Therapie den Wunsch die Therapie zu beenden. Das ist grundsätzlich möglich. Es hat sich allerdings als hilfreich herausgestellt mindestens noch eine weitere Therapiesitzung zur Klärung
der Gründe durchzuführen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Praxis für Psychotherapie
Dr. Amrei Tenckhoff-Eckhardt
Schuhstrasse 18 b,
91052 Erlangen
Kontakt
Tel. 176 3707 2687 oder eMail: amrei.tenckhoff@gmx.de
Sprechzeiten
Telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung: