Psychotherapie
Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer ambulanten Psychotherpie zuzahlungsfrei, wenn dies zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Dazu ist keine Überweisung erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist aureichend.
Im Erstgespräch (Psychotherapeuitsche Sprechstunde) klärt die Therapeutin mit der Klientin/dem Klienten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme geeignet ist. Nach maximal fünf Gesprächsterminenen müssen weitere Behandlungssitzungen bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden. Mehr hierzu finden Sie bei den Patienteninformationen.
Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung
Bei privat-/beihilfeversicherten Patienten ist die Klientin/der Klient Vertragspartner des Psychotherapeuten. Die Kosten pro psychotherapeutischer Sitzung (50 Min.) trägt er selbst und ist selbst dafür verantwortlich, ob und in welcher Höhe die Krankenversicherung die Kosten rückerstattet. Die Kostenn entsprechen dem üblichen Gebührensatz gemäß der Gebührenordnung für Pschotherapeuten (GOP: Faktor 2,3fach – 3,5fach: 100,55 EUR - 153,- EUR).
Selbstzahler
Die Kosten einer psychotherapeutischen Sitzung (50 Min.) trägt der Klient selbst, sie entsprechen dem üblichen Gebührensatz gemäß der Gebührenordnung für Pschotherapeuten (Faktor 2,3fach – 3,5fach: 100,55 EUR - 153,- EUR).
Selbstzahler können ihre Behandlungskosten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen.
Paar- und Familientherapie oder Coaching
Die Kosten für eine Paar- oder Familientherapie oder ein Coaching werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen vom Klienten selbst getragen werden. Die Kosten einer Behandlungssitzung (50 Min.) entsprechen dem üblichen Gebührensatz gemäß der Gebührenordnung für Pschotherapeuten (Faktor 2,3fach – 3,5fach: 100,55 EUR - 153,- EUR).